INFO - AKTUELL


Heizungs-Check

Eckdaten:

 

-        Gesetzliche Pflicht für Eigentümer/ Betreiber seit 01.10.2022

-        Gilt zwingend für alle Erdgas-Heizungen.

-        Vereinfachtes, visuelles Verfahren

o   ob vorhandene Heizungspumpen noch effizient sind oder ausgetauscht werden müssen.

o   ob Rohrleitungen oder Armaturen gedämmt werden müssen.

o   ob die Heizung einen hydraulischen Abgleich benötigt.

o   ob die Regelung beispielsweise mit Anpassung der Heizkurve oder einer Nachtabsenkung das Heizen effizienter machen könnte.

-        Jeder Hausbesitzer mit einer Gasheizung muss bis zum 15.09.2024 den Heizungscheck selbst beauftragen und durchführen lassen.

-        Wer schon einen Heizungscheck nach DIN 15378 besitzt, braucht den Heizungscheck nicht durchzuführen.

-        Optimierungsmaßnahmen sind im Preis des Heizungschecks nicht enthalten.

-        Die Kosten können als „wiederkehrende Kosten“ auf den Mieter umgelegt werden.

 

       Nach der Überprüfung erhalten sie ein Formular , welches Ihnen Auskunft über die Effektivität der Heizungsanlage gibt. Es enthält neben          allgemeinen Daten zum Gebäude (u.a. Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten) eine Beurteilung der Notwendigkeit des Handlungsbedarfs.

      Auf einer Skala von 0 bis 100, wird angezeigt, ob Handlungsbedarf besteht. 0 (grüner Bereich) deutet auf eine optimale Anlage hin, 100              (roter Bereich) weist die Anlage als äußert ineffizient aus. Im dreiseitigen Formular wird zudem eine ausführliche Analyse der                                Begebenheiten geliefert.


Hydraulischer Abgleich:

Eckdaten:

-        Gesetzliche Pflicht für Eigentümer/ Betreiber seit 01.10.2022

-        Gilt zwingend für alle Gaszentralheizungssysteme.

-        Bis 30.09.2023:

o   Nichtwohngebäude ab 1000 m² beheizter Fläche.

o   Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten.

-        Bis 15.09.2024:

o   Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten.

Nicht erforderlich:
-  
Wenn schon hydraulisch abgeglichen wurde.
-    Wenn innerhalb von 6 Monaten nach Stichtag:

o   Ein Heizungstausch ansteht.

o   Mindestens 50% der wärmeübertragenden Umfassungsfläche gedämmt wird.

o   Das Gebäude veräußert, oder stillgelegt wird.

Verfahren:

-        Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831:2017-09 in Verbindung mit
DIN/TS 12831-1 : 2020-4   (Verfahren B).

-        Eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur.

-        Der rechnerische Nachweis eines hydraulischen Abgleichs unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems.

-        Die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.


Allgemein:

-        Jeder Eigentümer mit einer Gasheizung muss den hydraulischen Abgleich selbst beauftragen und durchführen lassen.

-        Die Kosten sind nicht umlagefähig.

-        Der hydraulische Abgleich stellt eine rechnerische Maßnahme dar.

-        Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen (Tausch von Thermotatventilen, Pumpenwechsel, Einstellungen, usw.) können weitere Kosten verursachen.

Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs wird einschließlich aller relevanten Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und den Drücken im Ausdehnungsgefäß in Textform festgehalten.
Der Bericht wird dem Auftraggeber für weitere Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

 

HINWEIS:

Durch den Bund werden die oben aufgeführten Voraussetzungen (Eckdaten) NICHT gefördert.
Bei einem Heizungstausch, bei dem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen - BEG EM) Fördermittel beantragt werden, ist ab dem 01.01.2023 ein hydraulischer Abgleich (Verfahren B) zwingend erforderlich.

Bei einem Heizungswechsel und Beauftragungen von Bauleistungen nach (VOB) Teil C ist ein hydraulischer Abgleich zwingend durchzuführen.

       Ein hydraulischer Abgleich für Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten, bzw. Nichtwohngebäude bis 999 m² ist im Rahmen der mittelfristigen           Maßnahmen durch den Bund nicht erforderlich.
       Sollte dies erwünscht sein, kann die Leistung im Rahmen von Einzelmaßnahmen (Heizungsoptimierungen - BEG EM) mit 15% gefördert           werden.

 

       Bei der Beauftragung ist der gesetzliche Heizungs-Check mit KOSTENLOS enthalten !


 

Für alle hier angegebenen Daten und Informationen gilt der Stand 01.08.2023.
Die gesetzlichen Anforderungen können sich kurzfristig ändern !

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D - 67067 Ludwigshafen

 

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